Corona – ARCHIV

10. Januar 2022

Liebe Eltern unserer Häuser für Kinder

Ab Montag, 10. Januar 2022 gilt auch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr eine Testnachweispflicht. Benutzen Sie dazu bitte dieses Formular.
Tragen Sie dort nach jeder Testung das Testdatum sowie das Ergebnis ein, unterschreiben ihre Angaben und zeigen das Formular beim Bringen des Kindes an den Testtagen in der Kinderbetreuungseinrichtung vor. Die Unterschrift eines Elternteiles genügt. Anschließend nehmen Sie das Formular wieder mit nach Hause und legen es zum nächsten Testtermin entsprechend wieder vor.
Beachten Sie bitte auch diese Anleitung.

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler

Ab dem 10. Januar 2022 gilt auch für geimpfte (auch „geboosterte“) und genesene Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht. Beachten Sie auch dieses Informationsblatt.

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