Corona – ARCHIV

17. November 2020

FAQ zu unserem aktuellen Covid-19 Fall

Wie lange dauert die Quarantäne?
Dies ist individuell verschieden, je nach letztem Kontakt zum erkrankten Kind. Das Datum der möglichen Rückkehr des einzelnen Kindes in die Schule (sofern es symptomfrei bleibt) wird den Eltern in dem Schreiben mitgeteilt, das heute an die Familien versendet wurde.

Weshalb konnte keine zentrale E-Mail an alle Familien gesendet werden?
Das Anschreiben für die K1-Personen muss individuell angefertigt werden. Jedem Haushalt eine eigene Mail zu schreiben übersteigt bei knapp 150 Fällen die Kapazitäten des Sekretariats, zumal hier auch nicht alle Mailadressen vorliegen. Der Datenschutz verbietet es zudem alle Formulare an alle Personen gleichzeitig zu versenden. Der Postweg erscheint als die praktikabelste und zielführendste Lösung.

Muss mein Kind jetzt getestet werden / besteht eine Testpflicht?
Einen Test kann nur das Gesundheitsamt anordnen. Für die Kinder, die nun K1 sind, gibt es keine solche Anordnung, daher besteht auch keine Pflicht das Kind testen zu lassen. Es erscheint ein Test aus unserer Sicht auch nur dann angeraten, wenn Symptome auftreten.

Sind nun auch die anderen Familienmitglieder/Mitglieder des Haushaltes K1?
Nein. Nur das Kind das Kontakt hatte ist K1 und daher nun in Quarantäne. Die anderen Mitglieder des Haushaltes haben nicht diesen Status. Dennoch sollte darauf geachtet werden, wo es möglich ist, Kontakte zu anderen Personen außerhalb des Haushaltes zu vermeiden. Besondere Vorsicht erscheint insb. dann angebracht, wenn sich Symptome zeigen sollten.

16. November 2020

Ein Schüler einer vierten Klasse wurde positiv auf Covid-19 getestet. Die Kontaktkette konnte eingegrenzt werden; die Klasse und andere betroffenen Schüler sowie Lehrkräfte wurden heute informiert und begeben sich ab sofort in Quarantäne.

Leider ist davon auch die Mittagsbetreuung im “Blauen Haus” betroffen. Die Eltern dieser Schüler wurden informiert, dass ihre Kinder bis auf weiteres zu Hause bleiben – sie haben also auch keinen Präsenz-Unterricht (die weitere Beschulung wird durch die jeweiligen Klassenlehrer geregelt).

Was den weiteren Verlauf der Maßnahmen betrifft, erhalten die Eltern demnächst die nötigen Informationen per Post.

16. November 2020

Im neuen Rahmenhygieneplan heißt es zum Thema „Tragen von MNBs“:

„Aufgrund der Verpflichtung zum Tragen einer MNB auch während des Unterrichts, der schulischen Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuung müssen Tragepausen/Erholungsphasen gewährleistest sein.
Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, die MNB auf den Pausenflächen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist. Ferner dürfen Schülerinnen und Schülern, während einer Stoßlüftung im Klassenzimmer die MNB für die Dauer der Stoßlüftung und während der Schulpausen, wenn gelüftet wird, am Sitzplatz im Klassenzimmer abnehmen.“

Eine weitere Neuerung betrifft den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen.

Dazu wurde das bereits veröffentlichte Merkblatt erneuert.

09. November 2020

Immer wieder stellt sich die Frage, bei welchen Krankheitssymptomen muss ein Kind zu Hause bleiben und darf die Schule nicht betreten. Das Kultusministerium hat ein Merkblatt veröffentlicht, welches wir hier zur Verfügung stellen.
>>> Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen

Interessant ist auch eine systematische Gegenüberstellung von typischen Krankheitssymptomen.

06. November 2020

Leider hat uns in den Ferien die Nachricht eines weiteren positiv getesteten Covid-19 Falls in der 12. Klasse erreicht. Etwa ein Drittel der 12. Klasse wird daher nach den Ferien in Quarantäne sein.

Es sind aufgrund Ihrer Lehrtätigkeit in der 12. Klasse auch einige, wenige Lehrkräfte betroffen, die sich auch in Quarantäne zu begeben haben. Entsprechend den amtlichen Vorschriften informieren wir stets alle betroffenen Mitarbeiter unserer Einrichtung, sollten sie als Kontaktperson in Quarantäne müssen.

Die Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse, welche nun in Quarantäne müssen, dürfen voraussichtlich ab dem 13.11.2020 wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Hoffen wir, dass wir im weiteren Jahresverlauf vorerst von weiteren Fällen verschont bleiben.

03. November 2020

Liebe Eltern,

wegen des „Lock-Down“ ab November können die verschiedenen Elternaktivitäten, wie Sport, Chor, usw. nicht mehr stattfinden. Auch die Raumnutzung durch “Dritte” ist aktuell nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Im Kita-Bereich entfallen bis zum Ende des Kalenderjahres sämtliche Veranstaltungen mit Elternbeteiligung im Innen- und Außenbereich; dazu zählen Laternenumzüge, „Adventsgärtlein“, usw. Betroffen von dieser Regelung sind auch die Heileurythmie, die „Eltern-Kind-Gruppen“ und die Gartenarbeitstage. 

Auch die geplanten Kursabende des Proseminars (geplanter Kursbeginn: 10. November) im Lehrerseminar sind von dieser Regelung betroffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Lehrerseminars:
>>> https://lehrerseminar.waldorfschule-nuernberg.de

22. Oktober 2020

Wegen vermehrter Nachfragen:

Das Überschreiten des Inzidenzwertes von 50 (“rote Ampel”) bedeutet nicht automatisch das Inkrafttreten der Maßnahmen der Stufe 3 des Rahmenhygieneplans. Die Stadt Nürnberg will weiterhin den Präsenzunterricht aufrecht erhalten und “verschärft” deshalb die Maßnahmen der Stufe 2. In diesem Fall bedeutet es zusätzliche “Maskenpflicht auch für die Klassen 1 – 4”; ansonsten gelten sämtliche weiteren Hygiene- und Verhaltensregeln der Stufe 2.

“Bei einer Überschreitung des Schwellenwertes Inzidenz ab 50“ (= Stufe 3) besteht gemäß § 25a Abs. 2 der 7. BayIfSMV ebenfalls automatisch Maskenpflicht auch am Platz in allen Jahrgangsstufen aller Schulen; auch hier gelten die bisherigen Befreiungsmöglichkeiten nach § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 3 der 7. BayIfSMV.
Im Übrigen verbleibt es bei den Regelungen im Rahmenhygieneplan Schulen vom 02.10.2020 (BayMBl Nr. 564): Jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt muss weiterhin über die Geltung der übrigen Maßnahmen des Stufenkonzepts entscheiden, insbesondere über eine etwaige Wiedereinführung des Mindestabstands in Stufe 3, was in aller Regel zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht mit geteilten Gruppen führt. Hierfür sieht die 7. BayIfSMV nach wie vor keinen Automatismus vor.”

(aus der heute veröffentlichten Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)

Die Stadt Nürnberg hat eine grafische Darstellung veröffentlicht, wie mit Covid-Fällen umzugehen ist:

Covid-19 – Vorgehensweise im Schulbetrieb

21. Oktober 2020

Achtung: Maskenpflicht und Stufeneinordnung in Schulen und Kitas

In Schulen gilt ab 21. Oktober eine Maskenpflicht im Unterricht am Platz in allen Jahrgangsstufen – also in Grundschulen und in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5. Grundlage dafür ist die 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) für den Inzidenzwert größer 50. Die Corona-Ampel des Bayerischen Gesundheitsministeriums für Nürnberg ist am 20. Oktober auf rot umgesprungen.

Die weiteren Unterrichtsbedingungen bleiben davon jedoch vorerst unbenommen, also ist abseits der Maskenpflicht in den Klassen 1 bis 4 während der Unterrichtes weiterhin die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans mit den entsprechenden Regelungen aktiv.

In Kitas werden die Kinder in festen Gruppen betreut und das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ein automatischer Zusammenhang mit bestimmten Inzidenzwerten besteht nicht, vielmehr arbeiten die Kitas nach dem Rahmenhygieneplan des Bayerischen Sozialministeriums, der unterschiedliche Stufen vorsieht. Für Nürnberg gilt danach weiterhin die derzeitige Stufe 2, da das Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen dies nach Einschätzung der Stadt Nürnberg zulässt.

20. Oktober 2020

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

leider haben wir seit Montag, 19. Oktober einen nachgewiesenen Covid-19 Fall an unserer Schule (12. Klasse).
Die entsprechenden Kontaktketten bezüglich Schüler:innen und Lehrkräfte sind nachverfolgt und an das Gesundheitsamt weiter geleitet worden.

Betroffene Schüler:innen und Lehrkräfte wurden umgehend informiert und haben sich in häusliche Quarantäne begeben. Die Beschulung der betroffenen Schüler:innen erfolgt nach Möglichkeit online. Wir stehen zur Betreuung aller Betroffenen weiterhin in Kontakt mit dem Gesundheitsamt.

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